Allgemeine Geschäftsbedingungen

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AGB

1.) Allgemeines

Die Geschäftsbedingungen der Firma Martin Findeis sind integrierender Bestandteil aller geschlossenen Verträge. Soweit eine laufende Geschäftsbeziehung besteht, gelten diese auch für nachfolgende Verträge. Abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn diese schriftlich vereinbart werden.

 

2.) Angebot und Vertragsabschluss

Alle Angebote der Firma Martin Findeis sind unverbindlich und sind als Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots zu verstehen. Das Angebot seitens des Kunden ist verbindlich und ist der Kunde zur Abnahme der Ware und zur Zahlung aller daraus entstehenden Kosten verpflichtet. Dieses gilt insbesondere für Kosten, die im Zusammenhang mit Versand und Sonderbeschaffungen entstehen.

 

3.) Zahlung

Kaufpreise, Entgelte für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufobjektes Zug um Zug zur Zahlung fällig. Gegen Zahlungsansprüche des Unternehmens kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig titulierten Forderungen aufrechnen; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, sofern dieses auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises behält sich die Firma Martin Findeis das Eigentumsrecht an den verkauften Gegenständen vor (Eigentumsvorbehalt).

 

4.) Liefertermine

Zwischen den Parteien vereinbarte Liefertermine, auch wenn diese auf Angebote vermerkt sind, sind voraussichtliche Liefertermine, Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt wurden. Eine Fristüberschreitung gilt nicht nur dann als Verzug, wenn die versäumte Frist schriftlich angemahnt wurde und die Firma Martin Findeis nicht binnen 14 Tagen ihre Leistung erbringt.

 

5.) Abnahme

Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass es sich bei allen Autoersatzteilen um Gebrauchtteile aus Unfall- oder Gebrauchtfahrzeugen handelt, die einem unbekannten Verschleiß unterworfen waren. Sofern Kilometerangaben erfolgen, beziehen sich diese immer nur auf den abgelesenen Tachometerstand des Fahrzeuges aus dem das Gebrauchtteil stammt. Bei Erhalt/Übernahme ist das Ersatzteil auf seine Richtigkeit und auf allfällige Beschädigung zu überprüfen. Mängel und Transportschäden sind ggf. auf der Übernahmequittung zu vermerken. Vor Einbau sind Zahn/Keilriemen, Kupplungsbelag, Simmerringe etc. zu kontrollieren und bei entsprechendem Verschleiß zu ersetzen. Einbauvorschriften und Wartungsintervalle des Herstellers sind zu beachten. Unfallbeschädigte Anbauteile sind auszutauschen. Vor Inbetriebnahme des Aggregates sind Öl- und Ölfilter zu erneuern. Weiterhin sollen alle Flüssigkeitsstände (Wasser, Öl) sowie bei Motoren die richtige Einstellung (Zündung, Kraftstoffzufuhr, Ventilspiel) kontrolliert werden. Aufgrund evtl. längerer Einlagerungsdauer sind Motoren nach Inbetriebnahme der ersten 500 – 1000km nicht voll zu belasten, sondern nach Möglichkeit einzufahren. Das gekaufte Teil muss von einer anerkannten Fachwerkstatt fachgerecht und ordnungsgemäß eingebaut und überprüft werden.

 

6.) Versand und Verpackung

Auf Wunsch des Kunden erfolgt, nach verbindlicher Bestellung und Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Martin Findeis, auch ein Versand an die Adresse des Kunden. Der Versand erfolgt auf Kosten und Risiko sowie im Namen und im Auftrag des Kunden. Sollte eine Rücksendung notwendig sein, erfolgt diese ebenfalls zu Lasten des Kunden. Wird bei Anlieferung ein Schaden am Versandgut festgestellt, ist dieser unverzüglich bei der anliefernden Spedition anzuzeigen. Liegt ein verdeckter Schaden vor, ist dieser innerhalb 48 Stunden bei der Firma Martin Findeis telefonisch, per Fax oder schriftlich per Mail/Brief anzuzeigen. Spätere Schadensanzeigen werden nicht mehr anerkannt.

 

7.) Gewährleistung

Ansprüche des Kunden aus Gewährleistung werden bei Gebrauchtteilen, soweit diese Verbraucher sind, auf 1 Jahr gekürzt (§ 9 KSchG). Ist der Kunde nicht Verbraucher im Sinne des Gesetzes, erfolgt der Verkauf von gebrauchten und fabrikneuen Fahrzeugteilen unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Im Übrigen gelten die einzelvertraglichen Vereinbarungen der Parteien. Die Sachmangelhaftung erstreckt sich lediglich auf Schäden am gekauften Ersatzteil, und nicht auf andere dem Kunden entstandene Schäden (Mangel- und Folgeschäden). Der Käufer hat im Falle eines Sachmangelanspruchs sämtliche Kosten für Abschleppen, Leihauto, Gutachter, Ein- und Ausbau, erneuten Umbau, Reisekosten, Übernachtung, entgangener Gewinn usw. selbst zu tragen.

 

8.) Umtauschrecht

Der Kunde hat den Kaufgegenstand unverzüglich auf seine Funktionsfähigkeit zu überprüfen, Mängel sind binnen 14 Tagen schriftlich bekannt zu geben. Die mangelhaften Teile müssen mit der von der Firma Martin Findeis angebrachten Markierung versehen sein. Bei Teilen, die durch eine anerkannte Fachwerkstatt fachgerecht und ordnungsgemäß eingebaut worden sind, muss dies durch eine Rechnung der Fachwerkstatt belegbar sein, ansonsten verfällt die Gewährleistung. Allfällige Montage- und Demontagekosten hat der Kunde selbst zu tragen.

Ein Umtausch- oder Rückgaberecht besteht nicht. Wird ein Umtausch oder eine Rückgabe von der Firma Martin Findeis ausnahmsweise genehmigt, hat dies für die Firma Martin Findeis kostenfrei zu erfolgen, wobei die zurückgenommene Ware in einwandfreiem Zustand sein muss. Für den aus der Rücknahme entstandenen Aufwand erhebt die Firma Martin Findeis eine Gebühr für Verwaltung und Wiedereinlagerung in Höhe von 20% des zu erstattenden Betrages. Vom Umtausch- oder Rückgaberecht ausgeschlossen sind elektronische Bauteile, Scheiben, Felgen und Reifen.

 

9.) Haftung

Firma Martin Findeis haftet bei Sach- und Vermögensschäden nur für eine vorsätzliche oder grob fahrlässig verschuldete Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen.

 

10.) Schlussbestimmungen

Zusätze und Änderungen aufgrund eines schriftlich zustande gekommenen Vertrages sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für das Abgehen vom Erfordernis der Schriftform.

Es gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort ist der Sitz der Firma Martin Findeis
Auf eventuelle Besserstellungen - nicht österreichische Gesetze – wird verzichtet.

Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag gehen auf die beiderseitigen Rechtsnachfolger über.

 

Stand 01.01.2014

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